Werden straffällige Ausländer wirklich schneller ausgewiesen?

In der Neuen Presse ist heute zu lesen, dass straffällige Ausländer künftig schneller ausgewiesen werden sollen. Das Bundeskabinett habe gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem auch Bewährungsstrafen in Zukunft für eine Ausweisung reichen. Das Gesetz sei eine Reaktion auf die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln.

Wir erleben damit einen der klassischen politischen Winkelzüge unserer Zeit, mit denen Politiker uns Bürgern weismachen wollen, dass sie eine außer Kontrolle geratene Situation managen könnten. Wenn dieses Gesetz tatsächlich die Reaktion auf die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln wäre, dann sollte man annehmen, dass es zur Abschiebung von Straftätern der Silvesternacht (bzw. in vergleichbaren Fällen) geeignet ist. Ist es aber nicht. Denn dafür müsste in den mehr als 1.000 angezeigten Fällen ein Urteil ergehen, das mindestens eine Bewährungsstrafe vorsieht. Und dafür müsste man die Täter auch ersteinmal dingfest machen. Aber schon das wird von Rechtsexperten bezweifelt. Beispielsweise schreibt Focus online am 13. Januar: „Nicht nur der Ermittlungserfolg gestaltet sich eher überschaubar, auch eine Verurteilung der Täter ist sehr fraglich. Zu dieser Prognose kommt zumindest Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Hamburg. Gegenüber der Zeitung meinte er, dass so gut wie keiner der Täter verurteilt werden würde. Voraussetzung hierfür wäre eine eindeutige Identifizierung der Angreifer durch die Opfer. Das Gelingen dieses zwingenden Nachweises bezweifle Merkel jedoch.“ Auch der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt sieht das so. Er sagte der Passauer Neuen Presse: „Es ist höchst ungewiss, ob es im Fall der Übergriffe von Köln auch nur zu einer einzigen Verurteilung kommen wird.“ Wenn die Täter nicht gefasst würden, „werden sie sich regelrecht ermuntert fühlen, im Schatten der Anonymität weiter tätig zu werden.“ Für eine wirksame Strafverfolgung fehlt es der Polizei laut Wendt an Personal. Eine wirksame Maßnahme wäre also die Aufstockung von Polizeikräften. Aber das wäre viel teurer als eine Gesetzesänderung und zudem unattraktiv für Bundespolitiker. Denn damit könnten sie sich gegenüber den Wählern nicht profilieren, weil die Polizei Ländersache ist.

Aber selbst wenn es im Rahmen von Ermittlungen und anschließender Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe kommen sollte, sagt das noch gar nichts über eine anschließende Abschiebung. Denn die neue Regelung sieht keinen Automatismus vor.

Aber selbst wenn behördlich die Abschiebung beschlossen würde, bedeutete das noch lange nicht, dass die Abschiebung auch vollzogen würde. Jedenfalls nicht so schnell. Jedenfalls nicht in Niedersachsen. Denn Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) behauptet zwar, dass Menschen, die kein Bleiberecht hätten, konsequent abgeschoben werden würden. Die Wahrheit ist jedoch, dass die Zahlen der ausreisepflichtigen Personen in Niedersachsen weiter steigen, anstatt zu sinken.

Dazu schreibt Gabriela Kohlenberg, Mitglied des Niedersächsischen Landtages für die CDU, in ihrem Newsletter 13 aus November 2015: „Noch bis Ende September lag die Zahl (der ausreisepflichtigen Personen) bei knapp 19.000.“ Ihren Angaben zufolge sind im Oktober 2015 gerade einmal 75 ausreisepflichtige Ausländer abgeschoben worden – weitere 14 im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in ein anderes EU-Land. Ginge das mit dieser Geschwindigkeit weiter, wären die 19.000 Ausreisepflichtigen erst nach rund 18 Jahren abgeschoben.

In dem Beitrag der Neuen Presse ist übrigens auch folgendes zu lesen: „Während die Koalition darüber schnell einig war, sind Vorhaben im Asylrecht seit Wochen umstritten. Beim Thema Familiennachzug scheint nun aber eine Lösung in Sicht. Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sagte der ‚Rheinischen Post‘, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und er hätten CSU-Chef Horst Seehofer einen konstruktiven Vorschlag zum Familiennachzug gemacht. Die Lösung für das zweite Asylpaket könnte so aussehen, dass der Familiennachzug für alle subsidiär Schutzberechtigten für ein statt zwei Jahre ausgesetzt wird, dies dann aber auch für Syrer gilt. Der Streit um den Familiennachzug war entbrannt, nachdem die SPD zunächst darauf gedrungen hatte, Syrer von Einschränkungen auszunehmen.“

Und auch dieser Aktionismus belegt, dass es der Politik ausschließlich darum geht, den Bürgern in diesem Land eine Handlungsfähigkeit in Asylfragen vorzugaukeln, die sie längst verloren hat. Denn ein Aufschub beim Familiennachzug von einem Jahr löst kein einziges der damit auf Deutschland zukommenden Probleme. Es verschiebt die Probleme lediglich um einige Monate. Und das käme den Parteien im Bundestag ganz recht. Denn so würden die Auswirkungen des Familiennachzuges im Wesentlichen erst nach den Bundestagswahlen im kommenden Jahr zu spüren sein. 

Bild: © Zerbor

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